Das Eventuri Carbon Ansaugsystem für VAG 2.0 TFSI ersetzt die quaderförmige OEM Airbox sowie die restriktiven Luftführungen durch das freifließende Venturi Luftfiltergehäuse und eine vollständig neu entwickelte Luftführung.
Das System ist so designed, dass keine heiße Luft aus dem Motorraum gezogen wird. Stattdessen erreicht den Motor ausschließlich pure Frischluft, um maximale Leistungssteigerungen zu generieren. Die Luftführung wurde so entworfen, dass ein idealer Übergang zwischen runder Öffnung am Filtergehäuse und rechteckiger Öffnung an der Abdeckung geschaffen wird. Von besonderer Bedeutung ist das Luftleitblech vorne hinter dem Kühlergrill, welches eine direkte Kaltluftzufuhr in das Ansaugsystem ermöglicht.
Durch das patentierte Eventuri Verfahren kann zusätzlich eine Beschleunigung des Luftstroms ermöglicht werden. Dies geschieht durch den Venturi-Effekt, bei welchem durch den umgedrehten kegelförmigen Filter eine zunehmende Verjüngung des Querschnitts erfolgt. Dadurch wird letztlich eine Erhöhung der Leistung, des Drehmoments sowie eine Verbesserung des Ansprechverhaltens und Sounds generiert.
Das Eventuri Intake ist in den Varianten Carbon/ABS, Carbon und Carbon/Kevlar (rot, blau, gelb) verfügbar. Bei der Carbon/ABS Version ist das Filtergehäuse aus Kohlefaser und die Luftführung aus ABS gefertigt. Bei der Carbon Version sind beide Komponenten aus Kohlefaser hergestellt. Die verschiedenfarbigen Kevlarstrukturen sorgen für noch individuellere Optik unter der Haube. Die Funktion des Intakes bleibt unabhängig von der Ausführung gleich.
Ein Teilegutachten wird mitgeliefert!
Passend für:
- VW Golf 7 GTI
- VW Golf 7 GTI Performance
- VW Golf 7 GTI Clubsport (S)
- VW Golf 7 R
- Audi A3 8V
- Audi S3 8V
- Audi TT 8S
- Audi TT S 8S
- Seat Leon 5F Cupra 265
- Seat Leon 5F Cupra 280
- Skoda Octavia RS 5E
HINWEIS:
Wenn wir im Produkttext nicht ausdrücklich von einem Teilegutachten oder einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) schreiben, handelt es sich um einen Motorsportartikel, der in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zugelassen ist und somit die Betriebszulassung erlischt, wenn keine Eintragung nach § 21 StVO erfolgt!
Bitte beachten Sie, dass Fahrzeugersatzteile ausschließlich durch eine qualifizierte Fachwerkstatt verbaut werden sollten, um deren ordnungsgemäße Funktion sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sicherzustellen.